Gebührenbefreiung Transparenzregister
Sofern durch den Bundesanzeiger Verlag eine Rechnung gestellt wird, besteht auch eine Zahlungspflicht. Wie in einem Schreiben angekündigt, besteht allerdings die Möglichkeit, dass ein Verein sich von dieser Gebühr befreit. Der BLSV hat darüber alle Mitgliedsvereine noch im Dezember 2020 informiert.
Der DOSB teilte in einem Schreiben an seine Mitgliedsorganisationen vom Dezember 2020 mit, dass Sportvereine auf Antrag von diesen Gebühren befreit werden können. Der Verlag hatte bis dato kaum oder gar keine Bescheide versendet und offenbar wieder – wie schon für den Zeitraum 2017 bis 2019 – drei Jahre abgewartet, um die recht niedrigen Gebühren für 2020 bis 2022 zusammen zu erheben (pro Jahr 4,80 Euro).
Durch eine Regelung in § 4 der „Transparenzregistergebührenverordnung“ entsteht allerdings die Notwendigkeit, den Befreiungsantrag für 2020 noch bis zum 31. Dezember 2020 zu stellen bzw. in diesem Jahr für 2021, da eine spätere Antragstellung nicht rückwirkend gelten würde.
Zur Fristwahrung reicht zunächst eine formlose E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de aus. Der Verein erhält dann eine Eingangsbestätigung und wird ggf. um Einreichung fehlender Unterlagen aufgefordert. Dies sind neben dem Antrag (am besten auf einem eingescannten Briefbogen des Vereins) ein aktueller Freistellungsbescheid sowie ein „Nachweis über die Berechtigung, den Antrag für den Verein zu stellen“ (= Auszug aus dem Vereinsregister).
Weitere Informationen auf der Website des BLSV unter https://www.blsv.de/?id=17034.
Aber Achtung: Es sind auch betrügerische E-Mails einer sogenannten „Organisation Transparenzregister e.V.“ im Auflauf. Darin wird man aufgefordert, sich innerhalb von 10 Tagen zu registrieren. Bitte hierauf nicht reagieren!
Redaktion