2. BKV-Rundschreiben zu COVID19 an Vereine und Verbandsausschussmitglieder

Liebe Kanusportfreunde/innen,

in unseren Rundschreiben vom 14.03. und 26.03.2020 hatten wir angekündigt, uns Mitte April mit einer Aktualisierung zur Ausübung des Kanusports in Bayern angesichts der COVID 19-Pandemie zu melden.

Das Präsidium hat am 17.04.2020 in virtueller Form getagt und dabei die neuesten Entwicklungen erörtert. Positiv gestimmt haben uns Informationen der Bayerischen Landesregierung, aus denen hervorgeht, dass über eine baldige Freigabe der Ausübung von Outdoor-Sport unter bestimmten Auflagen nachgedacht werde.

Klar ist allerdings weiterhin, dass Wettkämpfe und Sportveranstaltungen vorerst untersagt bleiben. Trotzdem wollen wir uns die Möglichkeiten zu einer schnellen Wiederaufnahme von ausgewählten Lehrgängen und Veranstaltungen nach dem 30.06.2020 nicht vorschnell verbauen. Deshalb bittet das Präsidium des Bayerischen Kanu-Verbands mit diesem Rundschreiben um Beachtung der folgenden aktualisierten Empfehlungen:

  • Für den Wettkampfsport und den Freizeitsport gilt weiterhin die Empfehlung des Deutschen Kanu-Verbands, alle bis 30.06.2020 fixierten Veranstaltungen abzusagen oder auf einen späteren Termin zu verschieben.
  • Der DKV geht aber auch momentan davon aus, dass ab Juli wieder kanusportliche Veranstaltungen durchgeführt werden können. Davon ausgenommen sind sogenannte „Großveranstaltungen“.
  • Sollte die Bayerische Staatsregierung bereits vor diesem Termin die Ausübung von Outdoor-Sport unter Auflagen gestatten, werden wir umgehend über Zeitpunkt und Bedingung der Umsetzung im Kanusport informieren.
  • Wir gehen momentan davon aus, dass im Europäischen Ausland nach dem 30.06.2020 geplante Ausbildungslehrgänge zumindest teilweise stattfinden können. Sollte das nicht der Fall sein, prüfen wir die Möglichkeit der Verlegung nach Deutschland, bevor wir über Durchführung oder Absage entscheiden.
  • Wichtig:
    • BKV-Veranstaltungen, die nach dem 30.06.2020 stattfinden, dürfen grundsätzlich nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Präsidiumsmitglied abgesagt oder verschoben werden.
    • Veranstaltungen der BKV-Bezirke können nur nach Rücksprache mit der Bezirksleitung abgesagt oder verschoben werden.
    • Absagen oder Verlegungen dieser Veranstaltungen/Maßnahmen – sofern erforderlich – werden rechtzeitig durch den zuständigen Veranstalter/Lehrgangsleiter, spätestens jedoch 2 Wochen vor dem geplanten Termin mitgeteilt.
  • Im Deutschen Kanu-Verband wird aktuell über die Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf die Bewertungsrichtlinien des Wanderfahrerwettbewerbs diskutiert. Klar ist, dass dabei die Einschränkungen und Verbote zur Ausübung von Kanusport berücksichtigt werden müssen.  Über das Ergebnis der Diskussion und der damit verbundenen Beschlüsse werden wir euch zeitnah via Rundschreiben informieren.

Liebe Kanusportfreunde/innen, das Präsidium des Bayerischen Kanu-Verbandes wünscht Euch, dass Ihr alle die schwierige Zeit gut und vor allem gesund übersteht. Gemeinsam mit Euch hoffen wir, bald wieder unseren Sport in unseren Vereinen und Teams in gewohnter Form ausüben zu können. Und wir versprechen Euch, dass wir uns sofort melden, wenn es neue, wichtige Updates gibt.

Herzliche Grüße
Oliver Bungers, Präsident

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