2G und 3G plus auch in Sportstätten

Seit dem 6. Oktober 2021 gewährt die Änderung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mehr Freiheit, fordert aber auch mehr Eigenverantwortung ein. Erleichterungen auch für den Sport sind die Folge, wenn lediglich Geimpfte und Genese (2G) sowie Getestete mit einem PCR-Test bei Veranstaltungen oder der Sportstätte zugelassen werden (3G plus).

2G und 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidungen des Veranstalters. Das freiwillige 2G oder 3G plus ist überall dort möglich, wo bisher 3G gilt – also auch in Sportstätten. Wird 2G oder 3G plus angewendet, entfallen Maskenpflicht und Mindestabstand. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass Kosten für Testungen ab dem 11. Oktober 2021 nicht mehr vom Staat übernommen werden.

BLSV-Info

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