„Wasserrecht und Bodenschutz“ geplante Allgemeinverfügung für die Pegnitz (Gemeingebrauch-Regelung)

Pegnitz Besprechung am 30.11.2016 im Landratsamt Nürnberger Land
„Wasserrecht und Bodenschutz“ geplante Allgemeinverfügung zur Ergänzung
der bestehenden Kanu-Verordnung vom 04.04.2012 (Gemeingebrauch-Regelung)
Alle Anwesenden waren sich einig, dahingehend, dass Kanufahren im Rahmen des Gemeingebrauchs auf der Pegnitz möglich bleiben muss – auch im verbliebenen Gewässerabschnitt zwischen Neuhaus und Hersbruck – ganzjährig.

Bezirk Mittelfranken             Ingo Wechsung                             Tuchenbach am 06.12.2016

Notizen zu Vorgängen,  Bereich Umwelt und Gewässer

Pegnitz   Besprechung am 30.11.2016 im Landratsamt Nürnberger Land
„Wasserrecht und Bodenschutz“  geplante Allgemeinverfügung zur Ergänzung
der bestehenden Kanu-Verordnung vom 04.04.2012 (Gemeingebrauch-Regelung)
Befahren der Pegnitz mit Booten – Einschränkung zwischen Neuhaus/P. und Artelshofen
bei Niedrigwasser (Internetpegel Güntersthal + CR-Code)

Teilnehmer LRAmt: Fr. Dr. Hofmann (Ltg. Bauamt 2.1), Fr. Weimer (Bodenschutz), Hr. Gronau (Kartierung, Fotos), Fr. Oberleiter (Wasserrecht), Hr. Raab (Messungen), Fr. Masbeck?, Hr. Hölzl, (Freizeit-Tourismus). Von der Fischerei war kein Vertreter gekommen (unentschuldigt!). Die Herren vom WWA-Nürnberg fehlten (entschuldigt; Verkehrsunfall). Die Bürgermeister der Anliegerorte und Fr. Metzger, Hr. Sten?, Bergwacht Lauf (Bootszählungen) waren dabei. Vertreter der Kanu-Fahrer waren Hr. Eder, Hr. Heller, Hr. Müller, Hr. Pickl (Verleih u. Kanusschulen), + I. Wechsung.

Alle Anwesenden waren sich einig, dahingehend, dass Kanufahren im Rahmen des Gemeingebrauchs auf der Pegnitz möglich bleiben muss – auch im verbliebenen Gewässerabschnitt zwischen Neuhaus und Hersbruck – ganzjährig.

Das LRA will den Schutzzweck Natura 2000 bewahren, bzw. die durch Niedrigstwasser durch Boote entstandenen Schädigungen in den Flachwasserzonen regenerieren und künftig vermeiden.

Im Sinne des Natur- u. Biotopschutzes sind Lenkungsmaßnahmen erforderlich bzw. zu ergänzen:

Aufgestellt wurden Übersichtstafeln in Neuhaus, Güntersthal, Rupprechtstegen, Artelshofen, etc., mit Streckenverlauf, Ein- u. Ausstiegen, Rastplätzen, und Regeln zur Befahrung.

Anhand von Fotos (Beamer) wurden die gerade besprochenen Fluss und Uferstellen gezeigt – die Wünsche der Kanufahrer protokolliert. Zum Aus- u. Einsteigen werden Trittplatten verlegt, niedrigere Stufen für Kajaks ergänzt, unterfahrbare Holzstege gesichert… (Uferschutz, Kenter-Sicherheit!).

Die Bootsvermieter bringen ihre Holzkonstruktionen vor der Saison wieder in Schuss.

Ähnlich wie an der Wiesent wird die Strecke mit Schildern, Wegweisern, Richtungspfeilen versehen.

Zwischen Neuhaus und Güntertshal wurden Probleme der Austrocknung der Pegnitz (Fischwasser lohnt sich nicht mehr…), schwierige Umtragewege bei Wehren (Haftungsthema) und Nutzung des Bahnhofs Velden zum „Pendeln“ angesprochen. Wegen Toiletten-Aufstellung müssen sich LRA und die Gemeinden einigen (Tourismus) – ganz dringend = Artelshofen!

Die Pegnitz-Kanu-Broschüre wird neu aufgelegt, wird auch Kartenteil enthalten.

Thema Gewerbliche Bootsfahrten bei zuständiger Gemeinde 2 Wochen vorher anzeigen … sowie dem Landratsamt Nürnberger Land – möglichst per mail!

Hier geht es um Anmeldung von Gruppen auswärtiger Verleiher, um eine Übersicht der Auslastung der Pegnitz und Statistik-Daten zu erhalten. Ortsansässige Verleiher sollen ihre Gruppen zeitnah melden – auch nach einem Wochenende. Die Meldungen dienen ebenso der Naturverträglichkeit (Angler!) bzw. um Zahlen für die Anzahl der Boote zu haben (Obergrenze pro Tag!) max. 200 /Tag angedacht?

Um die Belastungen für schützenswerte Bereiche zu vermeiden, bringen 2 Verleiher (Kanuschulen) geführte Touren ins Gespräch – was sich gut für die Natur auswirkt. (Die event. Verringerung der Anzahl Kunden würde man durch Preiserhöhungen beim Bootsverleih ausgleichen.)

Kontrollen und Zählung von Booten durch die Bergwacht Bayern, OG Lauf/Pegn. 2016

Zum Arbeitsgebiet gehört der Naturschutz. Das Landratsamt beauftragte die Gruppe zur Beobachtung und Befragung der Kanufahrer. Dies geschah zwischen Neuhaus und Eschenbach. Schwerpunkte ergaben sich in Rupprechtstegen und Artelshofen.

ZÄHLERGEBNIS  Mai – Juli – August 2016:

Freitag 27.5.

Lungsdorf                9-15h  46 Boote  (davon   8 Privat)  Einstieg Güntersthal

Rupprechtstegen    10-17h  50 Boote  (davon 24 Privat)

Artelshofen            11-17h  38 Boote  (davon 17 Privat)  Baustelle – Düsselbach

Sonntag 17.7.          

Lungsdorf                 9-13h  71 Boote  (davon  6 Privat)

Rupprechtstegen     10-14h  76 Boote  (davon  9 Privat)

Artelshofen             11-14h  10 Boote  (davon  9 Privat)  nur Einstieg

Samstag 13.8.

Lungsdorf                 9-13h  78 Boote  (davon  6 Privat)

Rupprechtstegen      10-17h  91Boote  (davon 12 Privat) Umstieg Mühle

Rupprechtstegen        9-15h  35 Boote (davon  3 Privat) Zustieg Brücke

Anmerkung: Boote Privat – alle ohne Verleiher-Kennzeichen gezählt…

Es gibt 6 (ortsansässige) Verleiher – die zusammen 100 Boote besitzen!

Da kamen vom LRA Gedanken auf, Boote zu kontingentieren, maximal 200/Tag, Losverfahren?

Maß der Dinge = Mindestpegelstand und Zählungen in der Urlaubszeit sollen beibehalten werden!

Beobachtungen: nur geringe Verstöße wegen Naturschutz-Anlass; Vorsorglich sollte das Vermieten von Booten am Himmelfahrtstag an „Gruppen“ vermieden werden.

Wasserstandsbedingte Einschränkung des Kanufahrens

Herr Raab berichtete von Vergleichsmessungen an 10 Messpunkten wonach Grundberührungen u.a. oberhalb Velden, bei Lungsdorf, hinter Enzendorf, bei Pegel 127 Güntersthal unvermeidbar waren.

An den Flachstellen ergaben sich Wassertiefen zwischen 8 und 10 cm in der Fahrrinne, wo der Bootskörper aufläuft. Dies wird mit dem Pegel 130 vermieden im Zusammenwirken mit Leiteinrichtungen für den Fahrweg! Da halfen auch keine Einwände von meiner und anderer Seite weiter – das Eintauchen des Paddels käme noch erschwerend hinzu…

In diesem Jahr gab es an 18 Tagen das Absinken auf Pegel 129! Ab da greift das geplante Fahrverbot.

Es wurden Messwerte vom amtlichen wassertechnischen Dienst vorgelegt – es liegt augenscheinlich keine Willkür durch das LRA vor.

Der Einstiegsort Rupprechtstegen (mindest Pegelwert 126cm) wird künftig mitberücksichtigt bei der Pegelabfrage.

Es wird ein Link eingerichtet, der die Durchschnittswerte vom Vortag angibt. Umstellung erfolgt um Mitternacht. (Rot-Grün-Ampel!). Ebenso soll die Abfrage mit CR-Code möglich werden…

Das LRA will nochmal vor Einführung der Allgemeinverfügung ein Schreiben in Umlauf bringen.

Dann wäre wohl die letzte Möglichkeit für Einwände dagegen!

SUP wurde auch angesprochen – event. ab Artelshofen zulässig? Wird jetzt vom LRA geprüft!

Wegen Ahndung von Verstößen gegen die Bestehende Kanu-Verordnung sind vorgesehen: Aufklärung, Abmahnung, Anschreiben des Verursachers, Strafen, Vollzug…

NB: Auf Kanumesse in Nbg. war 1/3 des Angebotes schon SUP.  Bis demnächst

Viele Grüße, Ahoi!        Ingo Wechsung

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