Befahrungsverbot der Rednitz

Landratsamt Fürth
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG); Einschränkung des Gemeingebrauchs auf der Rednitz im Bereich zwischen dem Ortsteil Weikershof der Stadt Fürth (Einmündung der Bibert) und der Rednitztalbrücke (Südwesttangente)

Die Sperre wurde mit Schreiben des LRA FÜ im Juli 2022 nach Fertigstellung der Rohrbrücke aufgehoben!

In dem genannten Bereich und noch darüber hinaus ist aber in Zukunft (wohl ab 2025) mit drastischen Einschränkungen zu rechnen.

Allgemeinverfügung vom 18.10.2019 Az. 412-6592/19-6411 Sin
Das Landratsamt Fürth erlässt folgende Allgemeinverfügung
1. Jegliche Benutzung in Form des Gemeingebrauchs, insbesondere das Baden und das Befahren mit Fahrzeugen aller Art in der Rednitz, ist auf dem Gebiet des Landkreises Fürth und der Stadt Fürth im Bereich zwischen dem Ortsteil Weikershof der Stadt Fürth (Einmündung der Bibert) und der Rednitztalbrücke (Südwesttangente) aufgrund einer Gefahrenlage vorübergehend bis auf Weiteres verboten.
2. Die sofortige Vollziehung der Nr. 1 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach
Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach,
Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach,
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen* Form.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
*Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Eine Klage gegen diesen Bescheid hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Beim Landratsamt kann die Aussetzung der Vollziehung und beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt werden.

Zirndorf, 18.10.2019
Sommerhäuser
Regierungsrat

PS: Die konkrete "Gefahrenstelle" ist die Rohrbrücke in Höhe des Wasserwerks kurz vor dem "Sechserschwall", die gem. Gutachten eines Statikers nicht mehr sicher ist.

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