Petition zur Isar behandelt

München. Es gibt einen leichten Hoffnungsschimmer für den organisierten Kanusport an der Isar. Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags zeigte Respekt vor dem Umwelt-Engagement des bayerischen Kanuten und Verständnis für die Klagen über die Befahrungsbeschränkung.

Doch leider ist vorerst erst einmal wieder Warten angesagt − wobei die breite, fast schon fraktionsübergreifende Unterstützung für einen naturverträglichen Kanusport doch hoffen lässt, dass der Petitionsausschuss schlussendlich eine Aussetzung der saisonalen Befahrungsregelungen an der Isar sowie eine neue, differenzierte und auch für den Naturschutz bessere Regelung unterstützen könnte.

Seit dem 18.4.2019 ist sie in Kraft, die Isar-Bootsverordnung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen, welche das Bootfahren auf der Isar südlich von Schäftlarn (bzw. Bad Tölz) vom 1.1. (bzw. 15.10.) bis 31.5. jeden Jahres komplett verbietet. Der BKV hat dagegen bekanntlich am 5.8.2019 eine Petition beim Bayerischen Landtag sowie schlussendlich am 15.10.2019 einen Antrag auf Normenkontrolle beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingebracht.

Nachdem unser Petitionsanliegen in der ersten Sitzung des zuständigen Umweltausschusses am 24.10.2019 ohne Behandlung auf unbestimmte Zeit vertagt wurde, stand unsere Petition am 14.5.2020 nun erneut auf der Agenda. Die Sitzung wurde von mehreren Kanuten per YouTube-Livestream verfolgt und war von großem Respekt vor dem langjährigen Umwelt-Engagement des BKV und seiner Mitglieder geprägt. Viel Verständnis wurde auch für die seitens der Vereine beklagten Einschränkungen bei der Umwelt- und Sport-Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen geäußert, die sich aus den mehrmonatigen Befahrungsverboten ergeben.

Zu Beginn der Berichterstattung wurde in einem Nebensatz die Einschätzung abgegeben, dass mit einer Verhandlung des Normenkontrollverfahrens vor dem VGH in diesem Jahr wohl nicht mehr zu rechnen sei. Und nachdem das Landratsamt die angekündigte zweijährige FFH-Studie bisher noch nicht einmal ausgeschrieben hat, wäre mit Ergebnissen (und damit einer evtl. behördlicherseits betriebenen Änderung der Verordnung) wohl frühestens 2022/23 zu rechnen.

Trotz dieser von den meisten Rednern als für die Kanuten verständlicherweise „zu lang“ empfundenen Wartezeit konnte sich der Ausschuss jedoch nicht dazu durchringen, die sofortige Aussetzung der saisonalen Befahrungsverbote zu empfehlen. Als besonders positiv sind an dieser Stelle die Redebeiträge der Vertreter von SPD (Florian von Brunn) und Grünen (Patrick Friedl) hervorzuheben, die fachlich sehr fundiert waren und zudem auch inhaltlich die Forderung des BKV nach (anhand von Ausrüstung, Ausbildungsstand und Verhalten der Bootssportler) differenzierten Regelungen unterstützten.

Aufgrund der spürbaren Vorbehalte der Regierungsfraktionen kam es trotzdem leider „nur“ zur Abstimmung über die Einberufung eines Ortstermines mit Vertretern des Landratsamtes, der Fischerei, der Naturschutzverbände und des Kanuverbands − der allerdings einstimmig befürwortet wurde.

Dr. Stefan Schmidt

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