Bootfahrverbot auf der Isar im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München

Das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München hat aktuell vermehrt Anfragen zum derzeitigen Bootfahrverbot auf der Isar erhalten und informiert hiermit über die Bereiche, in denen aktuell das Bootfahren erlaubt und verboten ist, sowie über die Hintergründe der getroffenen Maßnahmen.

Gesperrte und freigegebene Bereiche:

Bis auf Weiteres ist das Bootfahren auf der Isar von der südlichen Stadtgrenze kommend bis 100 m nördlich der Thalkirchner Brücke verboten.

Der für das Bootfahren auf der Isar freigegebene Bereich erstreckt sich nördlich der Innenstadt von der Max-Joseph-Brücke bis 200 m vor dem Oberföhringer Wehr.

Aktuelle Verhältnisse im gesperrten Bereich:

Im Frühjahr dieses Jahres wurde der bereits sanierungsbedürftige Schussboden in der Floßgasse am Marienklausensteg durch ein Hochwasser noch stärker beschädigt.

Seitdem birgt der Zustand des Schussbodens in der Floßgasse erhebliche (Lebens-)Gefahren für Personen, die diese mit Booten befahren.

Insbesondere für Schlauchbootfahrer*innen besteht die Gefahr, mit den Schlauchbooten an aufstehenden Bohlen und herausstehenden Nägeln hängen zu bleiben, so dass die Schlauchboote aufreißen, aufgeschlitzt werden und kentern.

Für gekenterte Bootfahrer*innen, besteht eine erhebliche Gefahr, dass sie in der sich im Unterwasser bildenden Wasserwalze an der Absturzkante des Marienklausenwehrs unter Wasser gehalten werden, sich nicht aus eigener Kraft befreien können und ertrinken.

Bedauerlicherweise kam es am ersten Juli-Wochenende genau zu diesen Unfällen, bei denen sich Rettungskräfte selbst in Gefahr bringen mussten, um mehrere Personen, die mit ihren Booten gekentert waren, aus der Wasserwalze an der Absturzkante des Marienklausenwehrs zu retten.

Das aktuelle Bootfahrverbot dient somit dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bootfahrer*innen und der Rettungskräfte. Eine Differenzierung der Untersagung des Inhalts, dass von dem Bootfahrverbot beispielsweise nur Schlauchbootfahrer*innen, nicht aber Kanu- / Kajakfahrer*innen oder sonstige Schwimmkörper jeglicher Art erfasst werden, ist nicht sachgerecht. Grundsätzlich besteht für alle Bootfahrer*innen eine erhebliche Gefahr. Daher kann keine allgemeingültige Abgrenzung getroffen werden, welcher Bootstyp von welcher Beschaffenheit dem Bootfahrverbot unterliegt.

Zu den jüngsten Unfällen kam es trotz des derzeit gültigen Verbots an der Marienklause. Allem Anschein nach führte die aktuelle vorübergehende Beschilderung mitunter zu Missverständnissen. Unerfahrene Bootführer*innen nahmen irrtümlich an, dass die Gefahrenstelle aufgehoben sei.

Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat daher bereits das Baureferat beauftragt, die Schilder durch klare Verbotsschilder mit entsprechenden Piktogrammen zu ersetzen.

Wegen der bestehenden Lebensgefahr sehen wir uns gezwungen, zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bootfahrer*innen und Rettungskräfte das Bootfahrverbot auf der Isar von der südlichen Stadtgrenze kommend bis 100 m nördlich der Thalkirchner Brücke bis auf Weiteres vorläufig aufrecht zu erhalten.

Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt
Abteilung Abfallrecht, Altlasten, Wasserrecht

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