Keine größere Störwirkung beim Stand-Up-Paddling
Der Deutsche Kanu-Verband (DKV) beauftragte 2020 das Büro für Ökologie und Geoinformatik, Unterwaldhausen, mit einer Untersuchung dieser Masterarbeit. Die Untersuchung wurde von Frau Antje Schnellbächer-Bühler im Juli 2020 abgeschlossen und liegt dem DKV vor. Stand-Up-Paddling entfaltet keine größere Störwirkung auf rastende Vögel als die Ausübung anderer muskelkraftbetriebener Wassersportarten.
Der DKV schult seine Mitglieder seit langen Jahren im schonenden und rücksichtsvollen Umgang mit der Natur. Diese Öko-Schulungen werden mittlerweile auch in einer Onlineversion angeboten und stehen auch Nichtmitgliedern offen.
Mit freiwilligen Befahrungsverzichten versuchen die Mitglieder des Deutschen Kanu-Verbandes, sensible Bereiche zu entlasten.
Störungen von Wasservögeln in der Rast- und Zugzeit (wie auch in der Brut- und Mauserzeit im Sommer) durch Freizeitnutzungen oder andere Einflüsse sind sehr ernst zu nehmen, da hier Naturschutzbestimmungen greifen: z. B. EU-Vogelschutzrichtlinie (Verschlechterungsverbot).
Der Deutsche Kanu-Verband erkennt aus diesen Untersuchungen und Diskussionen einen weiteren Forschungsbedarf und wird entsprechende Entscheidungen treffen. In diesem Zusammenhang wird der DKV mit den Akteuren im Naturschutzbereich den Dialog und Austausch suchen.
Hier findet ihr die Ergebnisse zu dieser Untersuchung.
DKV/Wolfgang Kennel, BKV-Referent SUP