Bayerische Naturschutzverbände kritisieren Entwurf zum Mindestwasserleitfaden

Bayerns Naturschützer und Kanuten positionieren sich in einer gemeinsamen Stellungnahme klar gegen den aktuellen Entwurf des bayerischen Mindestwasserleitfadens, der die Mindestwasserabgabe an Ausleitungs-Wasserkraftanlagen mit weniger als 1 Megawatt sehr betreiberfreundlich regeln soll.

Die zusammen mehrere hunderttausend Mitglieder zählenden Verbände aus Naturschutz, Fischerei und Bootssport wollen so ein Zeichen gegen eine ökologisch verheerende Klientelpolitik setzen, die den verpflichtenden Gewässerschutz verschleppt. Sie fordern deutliche Nachbesserungen und eine Umsetzung der Ankündigung des Umweltministers, dass Bayern mehr naturnahe Gewässer mit hoher Biodiversität braucht.

Der am 8. Juli vom Umweltministerium einberufene Runde Tisch zeigte noch deutlichen Änderungs- und Regelungsbedarf für die Mindestwasserfestlegung. Einem Genehmigungsverfahren „light“, wie das einigen Teilnehmern gerade recht wäre, werden Naturschützer und Kanuten entgegenwirken. Den in Aussicht gestellten Praxis-Check werden sie aufmerksam und konstruktiv begleiten.

2019 wurde der damalige Leitfaden-Entwurf des bayerischen Umweltministeriums durch politische Einflussnahme der Kleinwasserkraft-Lobby abrupt gestoppt. Diese prophezeite bei Anwendung der Maßgaben das AUS für den angeblichen „Klimaretter Kleinwasserkraft“.

Im April 2021 hat das bayerische Umweltministerium nach zwei Jahren Funkstille eine neue Fassung vorgelegt. Orientierte sich der Entwurf von 2019 noch an einem wissenschaftlichen Gutachten und somit an Fakten und den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie, wurde die aktuelle Version zugunsten wirtschaftlicher Einzelunternehmen inhaltlich weichgespült.

Dabei erzeugen die rund 4.000 Kleinwasserkraftwerke unter 1 MW Leistung lediglich knapp 9 Prozent des bayerischen Wasserkraftstroms - das sind verschwindende 1,5 Prozent der gesamten bayerischen Stromproduktion. „Mehr Mindestwasser für bayerische Bäche und Flüsse wird sich im Sektor erneuerbare Energien kaum bemerkbar machen, wohl aber in Bezug auf Naturschutzziele wie NATURA 2000 und EU-Wasserrahmenrichtlinie“, so der BN-Vorsitzende Richard Mergner. Letztere fordert die Erreichung eines guten ökologischen Zustands der Gewässer bis 2027, sonst drohen Deutschland Strafzahlungen.

Die Naturschutzverbände haben erneut vorgeschlagen, Kleinwasserkraftanlagen bis 1 MW verstärkt zurückzubauen. Private Anlagenbetreiber sollten dabei durch technische Beratung und finanzielle Anreize (z. B. Rückbaufonds) beim Rückbau ihrer Anlagen unterstützt werden. Dieser Vorschlag fand auch bei der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern Unterstützung.

Gemeinsame Forderungen der fünf Naturschutzverbände für die Wasserkraft Bayern:

  • Kein Neubau von Wasserkraftanlagen
  • Bestehende Wasserkraftanlagen naturverträglich umgestalten
  • Rückbau insbesondere von unrentablen Kleinstwasserkraftanlagen fördern
  • Mindestwasserleitfaden an die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie anpassen
  • Renaturierungs-Offensive starten: Künstliche Barrieren in den Flüssen entfernen und freie Fließstrecken schaffen

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie im gemeinsamen Positionspapier von WWF Deutschland, BKV (Bayerischer Kanu-Verband), BN (BUND Naturschutz in Bayern), LBV (Landesbund für Vogelschutz) und LFV (Landesfischereiverband Bayern).

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