Ortstermin zur BKV-Isar-Petition lässt hoffen

Bereits im Jahr 2019, kurz nach Erlass der neuen Isar-Bootsverordnung durch das Landratsamt Bad Tölz, hatten der BKV (und parallel dazu Klaus Deichl als Umwelt-Referent der B.E.) zwei Petitionen an den Bayerischen Landtag gerichtet. Ziel war die Rücknahme der saisonalen Sperrungen für den Kanusport auf der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen im Zeitraum zwischen dem 15. Oktober und 1. Juni jeden Jahres.

Leider passierte danach (auch coronabedingt) erst einmal wenig, bis der zuständige Umweltausschuss am 14.05.2020 die Petitionen endlich aufgriff und beschloss, einen Ortstermin zur Anhörung abzuhalten. Gute zwölf Monate später, am 13.07.2021, hat dieser Termin nun tatsächlich stattgefunden – und lässt zumindest hoffen:

BKV-Präsident Oliver Bungers, der Ressortleiter Umwelt und Gewässer des BKV, Dr. Stefan Schmidt, sowie drei weitere Kanusportler (Klaus Deichl, Uwe Tschierschke und Christof Waldecker) waren eingeladen, im Landratsamt sowie an der Staustufe in Bad Tölz die Hintergründe der Petition noch einmal zu erläutern und Argumente vorzutragen, warum der Landtag hier zugunsten des Kanusports tätig werden sollte.

Gastgeber des Ortstermins waren die beiden Landtagsabgeordneten Alexander Flierl (CSU) und Christian Klingen (AfD), die als Berichterstatter stellvertretend für die anderen Mitglieder des Umweltausschusses an den Gesprächen vor Ort teilnahmen und einen fairen Ablauf der Befragungen und Diskussionen sicherstellten.

Auf ihre Bitte hin stellte Stefan Schmidt noch einmal ausführlich dar, warum die saisonale Sperrung aus Sicht des organisierten Kanusports naturschutzfachlich unnötig und völlig unverhältnismäßig erscheint: So gibt es bis heute keinen wissenschaftlichen Nachweis oder auch nur Indizien für eine tatsächliche Störung der Laichaktivitäten des Huchen oder anderer Fische durch die nur wenigen Kanusportler im Winterhalbjahr.

Die von der Behörde ansonsten behaupteten Störungen der Kiesbrüter beim Vorbeifahren von Booten wurde schon 1998 von Prof. Dr. Reichholf an der Isar untersucht und als weitgehend vernachlässigbar bewertet (gegenüber den Störungen von Land aus).

Generell bemängelten die BKV-Vertreter das Fehlen jeglicher belastbarer Zahlen und Fakten und blockten erfolgreich auch alle neuerlichen Versuche der Vertreter des Landratsamtes (LRA) ab, die Sperrungen ab Mitte Oktober mit den davon völlig unabhängigen Missständen im Sommer (aufgrund von Partyschlauchbootfahrern mit wenig naturverträglichem Verhalten) zu rechtfertigen. Isar-Ranger und Polizei bestätigten ebenfalls, dass es mit den organisierten Kanusportlern in der Vergangenheit nie ernsthafte Probleme gab.

Nachdem die Fischereifachberatung Oberbayern sogar bestätigt hatte, dass eine oft behauptete mechanische Beschädigung des Laichs durch Berührung mittels Paddels oder Bootes praktisch auszuschließen ist, taten sich die Vertreter des LRA sichtlich schwer, die Befahrungsverbote sachlich zu begründen.

Das lag insbesondere auch daran, weil speziell MdL Alexander Flierl keine behördlichen Ausflüchte bei der Beantwortung seiner Fragen zuließ: So wurden z. B. die fehlenden Erhebungen zur tatsächlichen Zahl der Bootsbefahrungen im Winterhalbjahr sowie zum Nachweis tatsächlicher Störungen ebenso deutlich wie das (dem BKV bisher verschwiegene) Zurückziehen der Ausschreibung einer seit Jahren angekündigten Studie zur Nachlieferung eben dieser Nachweise: Schlussendlich sah sich offensichtlich kein Gutachterbüro in der Lage, entsprechend aussagekräftige Untersuchungen im Rahmen des angesetzten bzw. verfügbaren Budgets anzubieten.

MdL Alexander Flierl stellte nochmals klar, dass die Isar-Petition unabhängig von dem parallel dazu laufenden Normenkontrollverfahren des BKV gegen die Verordnung zu sehen ist und der Umweltausschuss selbst entscheiden wird, inwiefern er noch vor der am 18.01.2022 angesetzten ersten Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) tätig wird. Der Petitionsausschuss erwarte somit bis zum Ende der parlamentarischen Sommerpause die Vorlage einer aktualisierte LRA-Stellungnahme zur Begründung der Sperrungen – auch wenn das LRA sich in der Sache selbst weigere, vor einer abschließendem VGH-Entscheidung tätig zu werden.

Als Fazit des Ortstermins sieht der BKV einer somit ggf. noch in 2021 zu erwartenden Entscheidung/Empfehlung des Petitionsausschusses mit vorsichtigem Optimismus entgegen: Vielleicht lässt sich ja doch noch ein Kompromiss erreichen, der eine VHG-Entscheidung zumindest vorerst oder sogar endgültig überflüssig macht?

Es bleibt bzw. wird also langsam spannend!

Dr. Stefan Schmidt

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