70 cm Mindestpegel am Schwarzen Regen ganzjährig

Dass für den Schwarzen Regen eine neue Verordnung kommt, stand schon seit Längerem im Raum. Angedacht war auch eine jahreszeitliche Sperrung des Flusses für private und organisierte Vereinskanuten vom 1. April bis 15. Juli. Am 25. April hat das Landratsamt Regen die Verordnung angepasst und veröffentlicht und den Mindestpegel von bisher 58 bzw. 62 cm auf 70 cm (Pegel Sägmühle) angehoben. Auf eine temporäre Sperrung wurde verzichtet.

Dieser Entscheidung ging ein Anhörungsverfahren voraus, an dem der Bayerische Kanu-Verband beteiligt war. Das Ressort Umwelt und Gewässer sowie die Bezirke Oberpfalz und Niederbayern hatten entsprechende Stellungnahmen eingebracht. Die Auswertung aller Eingaben führte im Ergebnis dazu, dass für privateKanufahrer nur der Pegelstand, nicht aber die jahreszeitlichen Vorgaben entscheidend sind, wie Landrätin Rita Röhrl in einem Pressestatement mitteilt.

Ausgelöst wurde die Überarbeitung der Verordnung durch die massive Übernutzung des Flusses durch gewerbliche Kanuverleiher, was bei Natur- und Vogelschützern sowie bei der Fischerei auf Kritik stieß. Nach verschiedenen Prozessen am Verwaltungsgericht Regensburg und am Verwaltungsgerichtshof München gelten nun für gewerbliche Kanuverleiher weit schärfere Regeln als für private Kanuten.

Die nun gültige Verordnung gilt ab Zwiesel - Gersteneckersäge bei Fluss-km 166,0 bis zur Schnitzmühle (Einmündung der Aitnach) bei Fluss-km 122,5. Ausgenommen davon bleibt der Flussabschnitt vom Stausee Regen ab Heubrücke bei Fluss-km 158,3 einschließlich des Stadtgebietes der Stadt Regen bis zur Raithsäge bei Fluss-km 153,3.

Ob der Schwarze Regen befahren werden darf, lässt sich auf der Homepage des Landratsamts Regen (www.landkreis-regen.de) finden. Auf der Startseite gibt es einen Button „Befahren des Schwarzen Regens“. Ein Klick darauf öffnet eine neue Seite, auf der „private Bootsfahrer mit eigenem Boot“ mit erlaubt (grün) oder nicht erlaubt (rot) gekennzeichnet sind.

Eine weitere Rolle spielt in heißen Sommermonaten auch die Wassertemperatur von 21,5 Grad Celsius. An solchen Tagen dürfte allerdings auch der Mindestpegel nicht erreicht werden. Verboten bleibt ganzjährig das Befahren mit SUP-Boards.

Bis zum Jahresende 2026 wird die Entwicklung bedrohter Arten, wie die des Huchens und des Flussuferläufers, nun genau beobachtet. Zudem ist eine Erhebung zur Befahrung und zum Störverhalten privater Nutzer durch das Landratsamt geplant, um eventuell neue Entscheidungen zu treffen.

Text + Foto: Werner Götz

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