Informationen zum Umgang mit der Quagga-Muschel – aktuelles Maßnahmenkonzept für unsere Seen
Bei der Quagga-Muschel handelt es sich um eine invasive gebietsfremde Süßwassermuschel, die sich insbesondere über Boote, Wassersportausrüstung und Restwasser leicht in weitere Gewässer verschleppen kann. Sie vermehrt sich in großer Zahl, besiedelt harte Oberflächen wie Stege, Boote, technische Anlagen und Uferbereiche und kann dadurch sowohl ökologische als auch praktische Probleme verursachen. Insbesondere kann sie das ökologische Gleichgewicht eines Sees verändern, heimische Arten beeinträchtigen und Nutzungen sowie Infrastrukturen an den Gewässern belasten. Die Ausbreitung der Quagga-Muschel ist dabei kein lokales Einzelphänomen, sondern seit Jahren ein internationales Problem, mit dem zahlreiche Seen und Gewässer in Europa und Nordamerika konfrontiert sind.
Die bislang veranlassten Schritte verstehen sich als Bestandteile eines vorsorgenden Maßnahmenkonzepts, mit dem eine Einschleppung bzw. Weiterverbreitung der Quagga-Muschel möglichst verhindert und zugleich über geeignete Verhaltensweisen informiert werden soll.
Zu den bislang umgesetzten Maßnahmen gehören insbesondere:
• Für Regatten und vergleichbare Veranstaltungen wurde eine entsprechende Auflage erarbeitet. Diese wird bei künftigen Beantragungen bzw. Genehmigungen den Veranstaltern jeweils mit ausgegeben. Die Unterlage ist dieser E-Mail als Anhang beigefügt.
• Rund um den Pilsensee und den Wörthsee wurden flächendeckend Informations- und Maßnahmentafeln angebracht. Diese richten sich an die Allgemeinheit und an alle Personen, die die Seen nutzen.
• Ergänzend werden an einzelnen öffentlichen Zugangsstellen und in Erholungsgebieten über Kioske Desinfektionstücher ausgegeben. Diese stellen eine zusätzliche freiwillige Unterstützungsmaßnahme dar, können jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben werden -> Besser weglassen.
• Darüber hinaus finden einzelne Aktionen einer übergreifenden Informationskampagne statt, um über die Problematik der Quagga-Muschel und die bereits eingeführten Maßnahmen noch breiter zu informieren. Beispielsweise das Einrichten der Webseite https://www.lk-starnberg.de/Quagga, das Aufstellen der Infotafeln, Beiträge auf Social Media oder Aufklärung Vorort durch die Natureguides.
Ein zentraler Bestandteil dieses bisherigen Konzepts ist die Vermittlung der sogenannten KLAR-Regel, die ebenfalls im Anhang enthalten ist. Sie beschreibt in kurzer und verständlicher Form, welche Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschleppung beachtet werden sollen:
• K – Kontrollieren: Es ist zu prüfen, ob die Ausrüstung in den letzten fünf Tagen in einem anderen Gewässer verwendet wurde. Ist dies der Fall, sind weitere Maßnahmen erforderlich.
• L – Leeren: Restwasser ist vollständig aus allen Teilen und Hohlräumen zu entfernen. Restwasser darf dabei nicht in den See abgelassen werden.
• A – Abspülen: Wenn möglich, soll die Ausrüstung vorab zu Hause mit klarem heißem Wasser gereinigt und anschließend mit einem Tuch getrocknet werden.
• R – Ruhen lassen: Die Ausrüstung soll anschließend mindestens fünf Tage trocknen, bevor sie wieder bedenkenlos genutzt wird.
Wenn die Kontrolle ergibt, dass die Ausrüstung in einem anderen Gewässer genutzt wurde und ein Abspülen oder ausreichendes Trocknen nicht möglich ist, kann ersatzweise eine Reinigung mit Desinfektionstüchern erfolgen.
Für den Starnberger See und den Ammersee arbeitet das Landratsamt Starnberg derzeit ebenfalls an einem weiterführenden Konzept. Die Ausarbeitung benötigt jedoch noch etwas Zeit.
Wir bitten Sie, die beigefügten Informationen und Unterlagen in Ihrem jeweiligen Zuständigkeits- bzw. Wirkungsbereich zu berücksichtigen und nach Möglichkeit an Nutzerinnen und Nutzer der Seen weiterzugeben. Gerade durch die Mitwirkung der Gemeinden, Vereine, Segelschulen, Wasserwachten und weiterer seebezogener Einrichtungen kann das bestehende Maßnahmenkonzept wirksam unterstützt werden.
FAQ´s sowie allgemeine Informationen finden Sie auch auf der Homepage: https://www.lk-starnberg.de/Quagga
Corinna Biersack
Fachbereichsleitung Naturschutz und Landschaftspflege


