Verordnung „Schwarzer Regen“ geändert

Lt. Schreiben des Landratsamtes Regen tritt zum15.04.2016 eine „Änderung der Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen“ in Kraft.

Lt. Schreiben des Landratsamtes Regen tritt zum15.04.2016 eine „Änderung der Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen“ in Kraft.

Berichtigt wurden die Fluss-km bei Raithsäge und Schnitzmühle. Außerdem ist für die Befahrbarkeit des Schwarzen Regen künftig der Mittelwert des Pegelstandes beim Pegel Sägemühle des Vortages maßgeblich. Das Ergebnis kann ab 15.04.2016 über die Internetseite www.landkreis-regen.de abgerufen werden.

Folgende Änderungen sind künftig zu beachten:

in § 2 (Geltungsbereich Raithsäge bis Schnitzmühle, Einmündung der Aitnach), Abs. 1 werden die Fluss-km
152,5 ersetzt durch153,1;
123 ersetzt durch 122,5

 § 3 (Beschränkung des Gemeingebrauchs), Ziff. 2 erhält folgende Fassung:

Das Befahren des Schwarzen Regen ist nur von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr und nur bei Erscheinen des Textes "Befahren erlaubt" (ersichtlich auf der Internetseite www.landkreis-regen.de oder www.hnd-daten.bayern.de/webservices/mwert.php erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten oder bei Erscheinen des Textes "Befahren nicht erlaubt" ist das Befahren des Schwarzen Regen verboten.

§ 3 (Beschränkung des Gemeingebrauchs), Ziff. 3 erhält folgende Fassung:

Der Text "Befahren erlaubt" erscheint, wenn der Mittelwert des vorhergehenden Tages des Pegelstandes beim Pegel Sägemühle
- in der Zeit vom 15.04. - 15.06. eines Jahres mindestens 62 cm
- in der übrigen Zeit mindestens 58 cm beträgt.

Zur Erinnerung:

Schon die Verordnung vom 2.5.2011 schreibt zum Ein- und Aussetzen sowie für das Umtragen von Booten im Wehrbereich folgende, mit Schild gekennzeichnete Stellen vor:

  • Raithsäge (Parkplatz)
  • Oberauerkiel
  • Schmalzgrub (Notausstieg)
  • Wasserkraftanlage vor Firma Pfleiderer
  • Kreisverkehr in Teisnach
  • Marienthal
  • Gumpenried
  • Gumpenrieder Schwall (Notausstieg)
  • Campingplatz (Gstadt)
  • Campingplatz (Schnitzmühle)

Das Anlanden und Betreten der Kiesbänke und Inseln ist ganzjährig verboten.

Gerdi Baumer, Vizepräsidentin Freizeitsport

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