Nationalpark Donauauen - Fluch oder Segen für den Kanusport?

Die Bayerische Staatsregierung möchte einen 3. Nationalpark (NP3) ausweisen. Derzeit sind die Rhön und die Flussauen an der Donau zwischen Neuburg a. d. Donau und Kelheim sowie die Isarauen im Landkreis Freising in der näheren Auswahl. Fluch oder Segen für den Kanusport?

Der Schutz der Natur und unserer Sportstätte Wasser sollte für alle Kanuten ein Muss sein. Doch nun erwägt die Bayerische Staatsregierung, große Strecken unseres „Lebensraums“ unter Nationalparkschutz zu stellen. Mindestens 10.000 Hektar werden dazu benötigt, um das Gütesiegel der Weltnaturschutz­union (IUCN) zu erhalten. Weil an der Donau alleine diese Fläche nicht erreicht wird, soll nach den derzeitigen Intentionen der NP3 zusammen mit den Isarauen im Landkreis Freising ausgewiesen werden.

Das Bayerische Naturschutzgesetz sieht dazu vor (1):

  • großflächige Naturräume, in denen sich die Natur weitgehend ungestört entwickeln kann.
  • weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart
  • mindestens 10.000 Hektar
  • dass in überwiegenden Teil des Gebiets Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllt werden.

Wie sieht die Praxis aus?

Bei den geplanten Nationalparks an Flussauen handelt es sich um langgestreckte Flächen, die sich wie ein Schlauch entlang von Donau und Isar strecken. Teilweise sind sie nur etwas mehr als 100 Meter breit. Daran und darin liegen Stauanlagen, wie das Wasserkraftwerk in Ingolstadt oder die Wasserableitung bei Moosburg, sowie größere Städte, wie Neuburg a. d. Donau, Ingolstadt oder Freising. Also Gebiete, die den Nationalpark in einzelne Segmente zerschneiden oder im Landkreis Freising stark urbanisierte Landstriche, so auch der Münchner Flughafen, große Gewerbegebiete und natürlich stark befahrene Verkehrsadern, wie Autobahnen und Bundesstraßen.

Zudem stehen viele dieser Flächen entlang der Donau und Isar bereits unter Naturschutz oder sind als Natura 2000 oder FFH-Gebiete ausgewiesen.

Was zeichnet einen Nationalpark aus?

Ein Nationalpark unterliegt einer Nationalparkverordnung, und das Ziel eines Nationalparks besteht darin, Kernzonen zu schaffen. Die nach den nationalen und internationalen Leitlinien empfohlenen Flächenanteile der Kernzone (75 %) und Pflegezone (25 %) sollen eingehalten werden (2). Um diese 75 % Kernzone zu erreichen, steht ein Zeitraum von 30 Jahren zur Verfügung.

Für die Kernzone eines Nationalparks gilt der sogenannte „Prozessschutz“, um natürliche Prozesse ungestört ablaufen zu lassen, also die „Natur Natur sein“ zu lassen (3). Aber, und das ist wichtig: Aufgrund der Schönheit und Eigenart der in der Kernzone gelegenen natürlichen und naturnahen Gebiete soll dem Menschen Zugang zu Zwecken der Erholung und der Umweltbildung gewährt werden (4). Dies geschieht über die sogenannte Besucherlenkung, was heißt, dass diese Gebiete nur auf ausgewiesenen Wegen betreten werden dürfen.

Was bedeutet das für den Kanusport?

Natürlich hegt sich die Befürchtung, dass der Kanusport im 3. Bayerischen Nationalpark an Flussauen reglementiert (zeitlich und mengenmäßig) oder gar verboten werden könnte. In den Verordnungen der Bayerischen Nationalparks Bayerischer Wald und Berchtesgaden steht fast deckungsgleich folgender Satz unter § 9 Verbote (5). Verboten ist es 1.: „Die Gewässer mit Booten, Fahrzeugen und Schwimmkörpern aller Art zu befahren, in ihnen zu baden oder zu tauchen.“

Trifft dies auch auf den möglichen 3. Nationalpark an Donau und Isar zu? Das lässt sich derzeit nicht beantworten, denn die Nationalparkverordnung dazu ist noch nicht geschrieben bzw. veröffentlicht. Aber es besteht die Gefahr, dass in den nächsten 30 Jahren, in denen die 75 %-ige Kernzone sukzessive gebildet werden soll, der Kanusport sukzessive beschränkt oder verboten werden kann. Beispielsweise wurde im 1987 gegründeten Nationalpark Berchtesgaden der Klettersport im Jahr 2016 in Form einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Nationalpark Berchtesgaden, dem Deutschen Alpenverein und weiteren Institutionen neu organisiert und auf fünf Gebiete beschränkt.

Gibt es bereits Widerstand gegen den NP3 Donauauen?

In Kelheim hat sich eine Interessensgemeinschaft gegen den Nationalpark gegründet. Dieser gehören u. a. der Kelheimer Kanu-Club, die Schifffahrt, Zillenfahrer, Jäger, DAV-Jugend und weitere Verbände an. Marianne Fruth, 1. Vorsitzende des Kelheimer Kanu-Clubs, befürchtet, dass auf ihre Vereinsmitglieder künftig Einschränkungen zukommen könnten.

Als die Weltenburger Enge als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde, hatte dies Auswirkungen auf die Schifffahrt, die jetzt von November bis März „Pause“ hat. Ebenso wurden Kletterregelungen und Kletterverbote erlassen. Die Interessensgemeinschaft wehrt sich dabei in keiner Weise gegen den Naturschutz, aber gegen den Nationalpark. Ihrer Meinung nach sind diese Gebiete bereits ausreichend unter Schutz gestellt, aber ein Nationalpark könnte weitere Ausgrenzungen nach sich ziehen.

Wie sollten wir reagieren?

Ein 3. Nationalpark an Flussauen könnte also dauerhaft negative Auswirkungen auf den Kanusport haben. Daher sollte das Vorhaben mit der notwendigen Skepsis und mit kritischen Augen gesehen werden. Er bedeutet aber auch eine große Chance für unseren Sport auf natürlichen Gewässern, die sich in ihrer Eigendynamik weiterentwickeln können.

Am besten wäre es, wenn die organisierten Kanuten eine uneingeschränkte Garantie erhielten, im 3. Nationalpark Donau/Isar zum Zwecke der Erholung ihren Sport dauerhaft und ohne Vorbehalte ausüben zu können.

Werner Götz

Fußnoten:

(1) Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, np3_weichering_31052017.pdf

(2) Quelle: www.nationalpark-berchtesgaden.bayern.de/medien/publikationen/nationalparkplan/doc/zonierung.pdf

(3) Quelle: www.np3.bayern.de/fragen.htm

(4) Quelle: www.nationalpark-berchtesgaden.bayern.de/medien/publikationen/nationalparkplan/doc/zonierung.pdf

(5) Quelle: www.nationalpark-berchtesgaden.bayern.de/medien/publikationen/nationalparkplan/doc/zonierung.pdf

Info aus erster Hand

Beim Neujahrsempfang der Bayerischen Umweltministerin Ulrike Scharf hat die zuständige Ministerialbeamtin BKV-Präsident Oliver Bungers glaubhaft versichert, dass es bei den Bestrebungen, einen weiteren Nationalpark zu installieren, ausschließlich um die Auengebiete geht, nicht um die Flüsse. Ein Ausschluss der Kanusportler sei nicht gewünscht.

Redaktion

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