Isar-VO: Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt
Diese Möglichkeit – eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung von der saisonalen Sperrung für die in den Kanusport-Vereinen des DOSB organisierten Kanusportler – hat Stefan Schmidt, der Ressortleiter Umwelt und Gewässer im Bayerischen Kanu-Verband, jetzt an das Landratsamt Bad Tölz gestellt.
Er begründet den Antrag mit einer „völlig unverhältnismäßigen und sicherlich auch so nicht beabsichtigte Härte“, die die Verordnung mit sich bringt.
„Aufgrund der wichtigen gesellschaftlichen und sozialen Funktion der Sportvereine, insbesondere auch mit Blick auf deren Jugendarbeit sowie die Ausbildung/Erziehung ihrer Mitglieder zu einem verantwortungsbewussten, naturverträglichen Verhalten ist eine Ausnahme gemäß §3 zum Wohl der Allgemeinheit somit sicherlich zu rechtfertigen“, schreibt er in dem Antrag weiter und bittet wegen der bereits erfolgten Komplettsperrung der Isar bis zum 1. Juni um eine zeitnahe Bearbeitung.
Bei Kontrollen könnte die rechtmäßige Inanspruchnahme einer solchen Ausnahmeregelung aufgrund Mitgliedschaft in einem Kanusportverein zweifelsfrei und einfach durch Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises nachgewiesen werden.
Wir sind gespannt auf die Antwort des Landratsamtes Bad Tölz!
Wer übrigens alle Argumente des BKV gegen die Verordnung nachlesen möchte: Hier ist die Stellungnahme gegen den Entwurf.